Trau dich – trenn dich / In nur drei Schritten zur günstigeren Kfz-Versicherung
(openPR) - Berlin, 30. September 2005. Viele Versicherte halten ihrer Autoversicherung über Jahre die Treue. Zu umständlich und zeitaufwendig erscheint ihnen die Wahl eines neuen Anbieters. Dabei ist der Weg zur neuen Versicherung – vom Versicherungsvergleich bis zur Kündigung – ganz einfach.1. Vergleichen im Tarif-Dschungel lohnt sich
Laut einer aktuellen Studie der psychonomics AG im Auftrag des Autoversi-cherers Direct Line bleiben 40 Prozent der Versicherungsnehmer ihrem einmal gewählten Anbieter treu. Doch ein Wechsel der Versicherung kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Wer seiner alten Autoversicherung „lebe wohl“ sagen will, sollte zunächst verschiedene Angebote sorgfältig vergleichen. Denn bei mehr als 100 Versicherungen deutschlandweit ist die Auswahl ebenso groß wie der Preisunterschied. Ein guter Ratgeber ist hier das Internet: Unabhängige Tarifrechner wie aspect online ermitteln die jeweils günstigste Versicherungsprämie. Für einen schnellen Online-Vergleich werden persönliche und technische Daten rund um Auto, Halter und Fahrer benötigt. Die Angaben zu Hersteller- und Typschlüssel oder zur Erstzulassung lassen sich dem Fahrzeugschein entnehmen. Außerdem fließen „weiche Kriterien“ in die Berechnung mit ein, zum Beispiel die Fahrpraxis oder die Nutzung des Autos als Firmen- oder Familienwagen. Manche Unternehmen wie Direct Line belohnen so „gute“ Fahrer mit besonders günstigen Angeboten.
2. Erst prüfen, dann abschließen
Neben einer niedrigen Prämie zählt auch die gebotene Leistung: Wird der Kundenservice beim jeweiligen Anbieter groß geschrieben? Sind Servicemitarbeiter rund um die Uhr erreichbar? Wie schnell ist die Schadenregulierung? TÜV-Siegel bieten dem Verbraucher hier einen Anhaltspunkt, denn sie bürgen für gute Servicequalität. Darüber hinaus geben auch Versicherungstests von unabhängigen Medien Aufschluss über das jeweilige Unternehmen.
Vor dem endgültigen Vertragsabschluss sollte der Kunde das Kleingedruckte genau lesen und im Blick haben, ob der Versicherer Schäden auch in der jetzt erhöhten Deckungssumme von 100 Millionen Euro ersetzt. „Die Entscheidung für einen Wechsel der Versicherung darf erst nach reiflicher Überlegung erfolgen“, rät Betina Welter, Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG. „Der Kunde sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern in Ruhe vergleichen.“
Hat sich der Versicherte für einen neuen Anbieter entschieden, so ist es wichtig, die alte Police erst dann zu kündigen, nachdem der neue Versicherer den Vertragsabschluss bestätigt hat. Nur so bleibt ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet, denn im Kaskobereich müssen Versicherungsunternehmen nicht jeden Kunden annehmen. Der neue Anbieter gibt nach Vertragsabschluss eine Bestätigungskarte (Doppelkarte) an den Kunden aus oder schickt diese direkt an die zuständige Zulassungsstelle.
3. Problemlos kündigen
Ihre Autoversicherung können Kunden immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Die meisten Verträge laufen zum Jahresende aus und lassen sich mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigen.
Wichtig: In diesem Falle muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer vorliegen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Poststempel gilt dann nicht. Außerordentliche Kündigungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich: zum Beispiel, wenn es einen Schadenfall zu Lasten des Versicherers gab oder der Beitrag ohne Leistungsänderung erhöht wird. Darüber hinaus kann der Versicherte jederzeit beim Wechsel eines Fahrzeugs kündigen. Die Verwendung der Versicherungsbestätigung / Doppelkarte genügt für die Neuanmeldung.
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung spart nicht nur Geld sondern ist auch in drei Schritten einfach durchzuführen:
1. Vergleichen lohnt sich: Eine gute Adresse auf der Suche nach einem neuen Anbieter sind die Fachpresse und das Internet. Tarifrechner erstellen innerhalb von Minuten maßgeschneiderte Angebote.
2. Vor dem Abschluss das Kleingedruckte lesen: Ein günstigerer Tarif muss nicht weniger Leistung bedeuten. Eine Kündigung sollte erst erfolgen, wenn der neue Vertrag auf dem Tisch liegt.
3. Kündigung: Die meisten Verträge können zum Stichtag 30. November ordentlich und schriftlich gekündigt werden. Ausnahmen: Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder Schadenfall zu Lasten des Versicherers.
Quelle: openPR