Navi weg – wann zahlt die Kfz-Versicherung?

Navi-Diebstahl

(openPR) - Es kann im Parkhaus passieren, am Flughafen, im Urlaub, oder mitten im Wohngebiet vor der eigenen Haustür: Das Auto wurde aufgebrochen, dort wo das Navigationsgerät seinen Platz hatte, klafft ein großes Loch am Armaturenbrett.

Diebe haben Navigationsgeräte als leichte Beute regelrecht in ihr Herz geschlossen. Wenn Gelegenheitsdiebe Autos aufbrechen, handeln sie gemäß dem Motto „wenn schon, denn schon“ und lassen die modernen Kompasse gern als Extra-Dreingabe mitgehen. Immer öfter sind es jedoch Profis, die zuschlagen – gewerbsmäßige Diebe von Kfz-Zubehör, also Klau auf Bestellung. Besonders betroffen sind Autobesitzer in grenznahen Regionen im Osten Deutschlands, hat der hierzulande größte Kfz-Direktversicherer, die DA Direkt herausgefunden. Deren regionale Schadenstatistik zeichnet ein deutliches Bild: Die Gefahr eines Autoaufbruchs, bei dem Elektronikzubehör wie zum Beispiel Navigationsgeräte oder CD-Radios gestohlen werden, wächst, je näher das Auto an den Landesgrenzen zu den östlichen Nachbarstaaten zugelassen ist.

Autobesitzer, die darauf vertrauen, dass ihre Kfz-Versicherung im Falle eines Navi-Diebstahls den Schaden ersetzt, laufen nach dem Ärger über den Einbruch Gefahr, einen zweiten Schock zu erleben: Denn nur wenige Kfz-Versicherungsverträge verfügen über ausreichende Deckung im Falle des Diebstahls von Sonderzubehör.

Die Teilkaskoversicherung deckt die Entwendung aller fest im Fahrzeug eingebauten oder am Fahrzeug angebauten Teile, heißt es bei der Allianz. Deshalb seien fest eingebaute Navigationssysteme in dieser Versicherung grundsätzlich eingeschlossen, bezahlt werde der Wiederbeschaffungswert. Auch die Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die mit dem Diebstahl zusammenhängen, wie zum Beispiel das beschädigte Armaturenbrett, werden von der Versicherung übernommen, klärt die Allianz weiter auf.

Wer sich jedoch ein besonders teures Gerät gegönnt hat, sollte unbedingt einen Blick in seine Versicherungsbedingungen werfen und gegebenenfalls die Versicherung wechseln. Denn häufig gibt es Höchstgrenzen. Bei der Allianz sind zum Beispiel fest eingebaute Navis bis zu einem Gesamtneuwert von 5.000 Euro in der Teilkasko mitversichert. Sollte der Kunde ein höherwertiges Gerät im Fahrzeug eingebaut haben, kann dieses gegen einen Beitragszuschlag, der dann nur für die über der 5000-Euro-Grenze liegende Summe bezahlt werden muss, eingeschlossen werden.

Anders sieht es bei mobilen Navigationsgeräten aus, die nicht fest im Fahrzeug installiert sind. Diese sind in der Regel nicht von der Teilkasko gedeckt. Es hilft auch nicht, wenn das Gerät beim Verlassen des Fahrzeugs im Handschuhfach eingeschlossen wird, warnen die Allianz-Experten. Sie empfehlen den Besitzern mobiler Navis den Abschluss einer Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Erweiterte Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen". Doch Vorsicht: Auch hier gibt es Einschränkungen, so zum Beispiel für nächtliche Diebstähle. Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt also beim Verlassen des Fahrzeugs das mobile Navigationsgerät besser mit.

Überhaupt ist es sinnvoll, einen Diebstahl per se zu verhindern, anstatt hinterher die Versicherung bemühen zu müssen. Steht das Fahrzeug nachts oder im Urlaub im Freien, ist es sinnvoll, einen gut beleuchteten Standort auszuwählen. Dunkle Seitengassen und große unbewachte Areale wie Supermarktparkplätze sollten umsichtige Autobesitzer meiden. Auch sollten sich Wertgegenstände nicht im Fahrzeug-Innenraum befinden, egal ob sichtbar oder versteckt. Wer darüber hinaus die Halterung entfernt, gibt Dieben gar nicht erst einen Hinweis darauf, dass ein Navigationsgerät an Bord ist. Auch abnehmbare Bedienteile fest eingebauter Geräte sollten nicht im Fahrzeug verbleiben. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hält zudem einen Navi-Pass als PDF-Dokument zum Herunterladen aus dem Internet bereit. In das Formular können Besitzer die Daten und besondere Kennzeichen ihres Navigationsgeräts eintragen, um im Falle eines Diebstahls das Wiederfinden zu erleichtern.

Quelle: openPR.de