Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SF-Klasse)

Autoversicherung vom Opa auf das Enkelkind übertragen:


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Autoversicherung vom Opa auf das Enkelkind übertragen: Möglichkeiten und Bedingungen

Die Übertragung einer Autoversicherung vom Großvater (Opa) auf das Enkelkind ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten Informationen:


1. Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SF-Klasse)

Ein Enkelkind kann die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Großvaters übernehmen, aber unter bestimmten Voraussetzungen:

Möglich, wenn ein direkter Nutzungsbezug bestand

  • Das Enkelkind muss nachweisen, dass es regelmäßig mit dem versicherten Auto gefahren ist.
  • Manche Versicherer verlangen eine Nutzung über mehrere Jahre.

Maximal die eigene Führerscheindauer übernehmbar

  • Der Enkel kann nur so viele SF-Jahre übernehmen, wie er den Führerschein besitzt.
  • Beispiel: Wenn der Opa SF 20 hat, das Enkelkind aber den Führerschein erst seit 5 Jahren besitzt, kann es höchstens SF 5 übernehmen.

Einmalige Übertragung – kein Zurück

  • Nach der Übertragung verliert der Großvater seine SF-Klasse.
  • Eine spätere Rückübertragung ist nicht möglich.

2. Auto-Ummeldung notwendig?

  • Falls das Auto weiterhin auf den Opa läuft, kann das Enkelkind es nicht direkt als Versicherungsnehmer übernehmen.
  • Das Auto muss auf das Enkelkind umgemeldet werden, falls die Versicherung auf den Namen des Enkels laufen soll.

3. Ablauf der Übertragung

  1. Anfrage bei der Versicherung stellen

    • Jede Versicherung hat eigene Regeln, daher zuerst dort nachfragen.
  2. Nachweise erbringen

    • Führerscheinkopie des Enkelkindes
    • Nachweis über bisherige Fahrzeugnutzung (z. B. Eintragung als Zweitfahrer)
  3. Schriftlicher Antrag auf Übertragung

    • Die meisten Versicherer haben ein Übertragungsformular.
  4. Neuberechnung der Prämie

    • Die Versicherung berechnet die neue Prämie für das Enkelkind.

4. Alternativen, wenn keine direkte Übertragung möglich ist

Versicherung als Zweitwagen anmelden:

  • Opa kann das Auto weiter versichern und das Enkelkind als Fahrer eintragen lassen.
  • Nach einigen Jahren kann das Enkelkind die SF-Klasse auf sich übertragen lassen.

Fahrzeug direkt auf den Enkel anmelden:

  • Das Enkelkind kann ein eigenes Auto anmelden und bei manchen Versicherungen mit einer guten SF-Klasse starten (z. B. durch spezielle Einstufungen für junge Fahrer oder Zweitwagenregelungen).

Fazit

  • Die Übertragung der SF-Klasse vom Opa auf das Enkelkind ist möglich, aber mit Einschränkungen.
  • Die Anzahl der übernehmbaren SF-Jahre ist auf die Führerscheindauer begrenzt.
  • Eine Ummeldung des Fahrzeugs kann erforderlich sein.
  • Alternative Lösungen wie eine Zweitwagenregelung können sinnvoll sein.

Tipp: Vorab bei der eigenen Versicherung nach den genauen Bedingungen fragen! 😊

 

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