Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SF-Klasse)
Autoversicherung vom Opa auf das Enkelkind übertragen:


Autoversicherung vom Opa auf das Enkelkind übertragen: Möglichkeiten und Bedingungen
Die Übertragung einer Autoversicherung vom Großvater (Opa) auf das Enkelkind ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es bestimmte Regeln und Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten Informationen:
1. Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SF-Klasse)
Ein Enkelkind kann die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Großvaters übernehmen, aber unter bestimmten Voraussetzungen:
✅ Möglich, wenn ein direkter Nutzungsbezug bestand
- Das Enkelkind muss nachweisen, dass es regelmäßig mit dem versicherten Auto gefahren ist.
- Manche Versicherer verlangen eine Nutzung über mehrere Jahre.
✅ Maximal die eigene Führerscheindauer übernehmbar
- Der Enkel kann nur so viele SF-Jahre übernehmen, wie er den Führerschein besitzt.
- Beispiel: Wenn der Opa SF 20 hat, das Enkelkind aber den Führerschein erst seit 5 Jahren besitzt, kann es höchstens SF 5 übernehmen.
✅ Einmalige Übertragung – kein Zurück
- Nach der Übertragung verliert der Großvater seine SF-Klasse.
- Eine spätere Rückübertragung ist nicht möglich.
2. Auto-Ummeldung notwendig?
- Falls das Auto weiterhin auf den Opa läuft, kann das Enkelkind es nicht direkt als Versicherungsnehmer übernehmen.
- Das Auto muss auf das Enkelkind umgemeldet werden, falls die Versicherung auf den Namen des Enkels laufen soll.
3. Ablauf der Übertragung
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Anfrage bei der Versicherung stellen
- Jede Versicherung hat eigene Regeln, daher zuerst dort nachfragen.
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Nachweise erbringen
- Führerscheinkopie des Enkelkindes
- Nachweis über bisherige Fahrzeugnutzung (z. B. Eintragung als Zweitfahrer)
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Schriftlicher Antrag auf Übertragung
- Die meisten Versicherer haben ein Übertragungsformular.
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Neuberechnung der Prämie
- Die Versicherung berechnet die neue Prämie für das Enkelkind.
4. Alternativen, wenn keine direkte Übertragung möglich ist
✔ Versicherung als Zweitwagen anmelden:
- Opa kann das Auto weiter versichern und das Enkelkind als Fahrer eintragen lassen.
- Nach einigen Jahren kann das Enkelkind die SF-Klasse auf sich übertragen lassen.
✔ Fahrzeug direkt auf den Enkel anmelden:
- Das Enkelkind kann ein eigenes Auto anmelden und bei manchen Versicherungen mit einer guten SF-Klasse starten (z. B. durch spezielle Einstufungen für junge Fahrer oder Zweitwagenregelungen).
Fazit
- Die Übertragung der SF-Klasse vom Opa auf das Enkelkind ist möglich, aber mit Einschränkungen.
- Die Anzahl der übernehmbaren SF-Jahre ist auf die Führerscheindauer begrenzt.
- Eine Ummeldung des Fahrzeugs kann erforderlich sein.
- Alternative Lösungen wie eine Zweitwagenregelung können sinnvoll sein.
Tipp: Vorab bei der eigenen Versicherung nach den genauen Bedingungen fragen! 😊