Kfz-Versicherung
- typische Irrtümer bei Garagen- und Partnertarif
(openPR) - Bei Kfz-Versicherungen gibt es besonders günstige Spezialtarife.
Partnerrabatte, Garagenrabatte oder Wenigfahrerrabatte sind auf das
Fahrverhalten und die Lebensumstände der Kunden zugeschnitten.
„Versicherungsnehmer glauben oft, bei einem Schadensfall außerhalb der
vereinbarten Konditionen kein Geld zu bekommen. Das ist ein Irrtum.
Versicherungsschutz besteht immer.“ erklärt Versicherungsexpertin Daniela Müller
vom Verbraucherportal geld.de. „Die Konsequenz für den Versicherungsnehmer
ist lediglich, dass man den gegenüber regulären Tarifen eingesparten Betrag rückwirkend
für ein Versicherungsjahr nachzahlen muss.“
Beim so genannten ‚Partnerrabatt’ glauben Kfz-Halter, dass nur sie und ihr
Partner versichert sind. Doch auch wenn ein anderer Fahrer einen Unfall baut,
haftet die Versicherung. Beim ‚Garagenrabatt’ verpflichtet sich der
Versicherungsnehmer sein Auto in der Garage zu parken. Falls der Kfz-Halter es
trotzdem auf der Straße abstellt und ein Schadensfall auftritt, kommt die
Versicherung dafür auf. Der „Wenigfahrerrabatt“ legt eine Kilometerzahl
innerhalb eines Versicherungsjahres fest. Stellt sich bei Schadensregulierung
heraus, dass die Kilometerleistung überschritten wurde, ist die Versicherung
dennoch verpflichtet zu zahlen.
Es lohnt sich also, das eigene Fahrverhalten zu beobachten und einen passenden
Tarif zu suchen. Umfangreiche Informationen zu Kfz-Tarifen sind jederzeit im
Internet zu finden, allein das Verbraucherportal geld.de vergleicht die Angebote
von über 60 Kfz-Versicherungen. Bis zum 30.11.2008 kann jeder ohne Angabe von
Gründen seine alte Versicherung kündigen, um in einen neuen Kfz-Tarif zu
wechseln.
Quelle: openPR
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