Auto vor dem Verkauf unbedingt abmelden
Dieses raten auch u.a. auch die Zulassungsämter
(openPR) - Kfz-Verkäufer sollten vor dem Verkauf Ihres Kfz´s dieses unbedingt
vorab abmelden und dem jeweiligen Zulassungsamt den Verkauf anzeigen
(Veräußerungsanzeige). Dieses raten auch u.a. auch die Zulassungsämter Lüneburg,
Hamburg und Frankfurt, um spätere Komplikationen mit den Behörden bereits vorab
zu verhindern.
Grund für diese Vorgehensweise ist die Gesetzeslage,
wonach (bei Ausbleiben einer solchen Veräußerungsanzeige gegenüber dem Amt) der
vorherige Eigentümer als Ansprechpartner und Zahlungspflichtiger für das Amt
gilt. Verstößt dementsprechend der neue Besitzer gegen die
Straßenverkehrsordnung (bspw. durch Falschparken,
Geschwindigkeitsübertretung,..,usw) richtet das jeweilige Amt seine Ansprüche an
den (für sie) aktuell gültigen Eigentümer, der in den Unterlagen verzeichnet
ist. Auch wenn der "alte" Eigentümer glaubhaft darstellen und durch einen
Kaufvertrag beweisen kann, dass er nicht für die Verstöße verantwortlich ist,
muss er doch entsprechend der Gesetzeslage für die Verstöße und auch Bussgelder
haften. Allenfalls kann er über die Beauftragung eines Anwalts auf
privatrechtlichen Weg die Bussgelder wieder einklagen.
Um auf Nummer sicher
zu gehen verbleibt dem Kfz-Verkäufer alleinig die Möglichkeit, das Kfz bereits
vor dem eigentlichen Verkauf bei der jeweiligen Behörde abzumelden. Haben Sie
diesbezüglich keine Zeit, die Abmeldung selbst durchzuführen, nehmen die
Ämtergänger in den Bereichen Hamburg,Lüneburg,Frankfurt, Mainz,Wiesbaden,
Paderborn oder Bielefeld Ihnen diesen Weg gerne ab.
Grundsätzlich sollte aber
das Kfz vorher abgemeldet werden, damit im Nachhinein nicht die Probleme
bestehen.
Quelle:openPR.de
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