Verspätetes Ummelden des Kfz´s
Drohende Bussgeldstrafen der Stadt Hamburg bei verspätetem Ummelden des Kfz´s
(openPR) - Nach einem Umzug sollten grundsätzlich auch die lästigen und
zeitraubenden Amtsgänge zum jeweiligen Bürgeramt oder Zulassungsstelle
unternommen werden, weil sonst unter Umständen sehr hohe Strafgelder von den
jeweiligen Behörden erhoben werden (bezirke.hamburg.de).
Vorreiter ist in dieser Form das Bundesland Hamburg, welches zum 01.01.2007 die
Strafsätze für die amtliche Ummeldung des Kfz oder des Personalausweises nahzu
verdoppelt hat. Die Grundlage für die Erhöhung bietet das Hamburgische
Meldegesetz vom 03.09.1996 und die nicht mehr abschreckende Wirkung der
bisherigen Strafgebühren; zumal die Gefahr ertappt zu werden als sehr gering
einzustufen war.
Da die Kfz-Steuer aber eine Landessteuer des
jeweiligen Bundeslandes ist und die Kassen bekannterweise leer sind, wurden
schließlich die Strafsätze nun zum 01.01.2007 teilweise beträchtlich erhöht und
auch die Überprüfung verstärkt (Siehe hierzu auch den Artikel:Nach dem Umzug
unbedingt auch das Kfz ummelden-> www.openPR.de). Hier ein kleiner Auszug, wenn das Ummelden des
Kfz oder des Personalausweises zu spät erfolgte:
- Bei einer Überschreitung
um mehr als 3 Monaten: 20 Euro
- Bei einer Überschreitung um mehr als 6
Monate: 30 Euro
- Bei einer Überschreitung um mehr als 9 Monate: 35-50
Euro
- Bei einer Überschreitung um mehr als 12 Monaten: 100-500
Euro
(aufgrund der Überschreitung der An-und Abmeldefrist gem. § 36 Abs.1 Nr.
2 i.V.m. §§ 12, 13, 21, 24, 25 und 28).
Dementsprechend kann
das verspätete Ummelden des Kfz´s oder auch der polizeilichen Meldung unter
Umständen sehr teuer werden. Sollten Sie diesbezüglich keine Zeit oder auch
keine Lust haben, zum jeiweiligen Amt zu gehen, übernehmen wir gerne Ihren
Amtsgang. Bereits in Hamburg, Lüneburg Frankfurt a. Main, Mainz, Wiesbaden,
Paderborn und Bielefeld können Neubürger uns mit der Kfz-Ummeldung oder auch der
BPA-Umschreibung beauftragen. Erfolgte der Umzug sogar berufsbedingt , oder wird
hierdurch der Weg zur Arbeit um mehr als 20 Minuten Fahrzeit verkürzt, können
die Kosten des Umzuges inkl. der Kosten der Kfz-Ummeldung im Rahmen der
Einkommenssteuererklärung mitangegeben werden. Folglich können Sie sich Zeit und
Nerven sparen und bekommen sogar die entstandenen Kosten wieder erstattet-die
Dienstleistung der Ämtergänger KG ist somit quasi kostenfrei. Warum also zögern
und/oder unnötig ein Risiko eingehen?
Quelle:openPR.de
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