Kfz-Ummeldung
Maximale Frist zur Ummelden des Kfz nach einem Umzug
(openPR) - Jeder der bereits einen Umzug mitgemacht oder selbst organisiert hat,
kennt die folgende Situation: Die Kisten sind endlich in der neuen Wohnung/Haus
und die notwendigen Amtsgänge stehen an. Die Anmeldung am neuen Wohnort wird
meistens noch absolviert, während aber die unangenehme Kfz-Ummeldung gerne noch
verschoben wird. Diese Verschiebung dauert meistens so lange an, bis die
Erkenntnis einsetzt, dass es eigentlich schon "zu spät" für die Ummeldung des
Kfz ist und wahrscheinlich ein Bussgeld notwendig ist, weshalb erst recht das
Kfz nicht umgemeldet wird.
Vorab möchten wir in dieser Situation auf
unser Dienstleistungsangebot hinweisen, wobei Sie uns mit dem Ummelden des Kfz
beauftragen können. Zurückkehrend zur Ausgangsfrage gibt es varieriende
Verfahrensweisen in den Amtsstuben, die sich auch je nach Bundesland
unterscheiden:
Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug
vorzunehmen (§ 27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der
Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht nach)
zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willkür eines
Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die Höhe dieser verhängten
Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist
und somit dem jeweiligen Bundesland zusteht. Meistens beginnt der
Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro
liegen kann. Besonders zu betonen gilt in diesem Kontext der refomierte
Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt
Hamburg; www.openPR.de), in welchem die
Bussgelder für die Fristüberschreitung nahezu verdoppelt worden sind und auch
konkrete Fristüberschreitungszeiträume genannt werden.
Grundsätzlich haben
aber auch die Behörden ein Einsehen und verzichten bei einer Überschreitung des
Ummeldezeitraums von 1 Monat seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei
einer Überschreitung der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es
hängt in dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte,
dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein höheres Bussgeld
verhängt werden kann).
Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf
es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfz´s erst zu einem
derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6
Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50
Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum
von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu
bezahlen; wobei wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu
beachten ist.
Somit sollte weiterhin die Ummeldung des Kfz so schnell wie
möglich vorgenommen werden, sobald ein Umzug in einen neuen Land-oder Stadtkreis
abgeschlossen ist. Etwaige Ausreden wie Zeitmangel oder Unkalkulierbarkeit der
Wartezeit auf dem Amt, mögen zwar für den Einzelnen ausschlaggebend gewesen
sein, entbinden aber den Einzelnen nicht von der Gesetzespflicht. Zumal die
Ummeldung Ihres Kfz auch durch die Mitarbeiter der Ämtergänger KG übernommen
werden kann.Denn speziell in einem beruflich bedingten Umzug können alle mit dem
Umzug entstehenden Kosten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung mit
angegeben werden. Auf jeden Fall ist es alle Mal günstiger für den Einzelnen,
die Kfz-Ummeldung vorzunehmen (zu lassen), als die Zeit verstreichen zu lassen
und dann ein etwaiges Bussgeld zu zahlen.
Quelle:openPR.de
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