Was tun, wenn der Kfz-Brief verloren ist
Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen
(openPR) - Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom
Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des
Papiers als Eigentümer eines Kfz´s. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind
auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines
etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per
Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich
gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten
Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.
Weder der
Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw.
Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis
können ohne(!) die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden. Deshalb ist der
Kfz-Brief eines der wichtigsten Papiere, welche die Mitarbeiter der Ämtergänger
KG brauchen, um ggf. für Sie ein Kfz auf einen neuen Zulassungskreis umzumelden
oder auch für einen etwaigen Verkauf das Kfz vorab abzumelden (lesen Sie hierzu
die Artikel:"Vor dem Verkauf das Kfz unbedingt abmelden" und "Bei einem Umzug
unbedingt das Kfz ummelden" auf
Normalerweise verlangt
das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers
über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des
Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen
Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten
des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des
Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.
Formulare finden Sie im
Formular-Center unserer Homepage: www.aemtergaenger.de, wobei
aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die
Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen
muss.
Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6
Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf
an Dritte, die Ummeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!).
Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis
wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.
Quelle:openPR.de
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