Sichere Bezahloptionen beim Kfz-Verkauf unter Privatpersonen
Betrugsfälle bei Kfz-Verkäufen
(openPR) - Angesichts der Berichterstattung in den Medien über Betrugsfälle bei
Kfz-Verkäufen (im speziellen im Rahmen der Bezahloptionen durch ausländische
Erwerber), möchten wir im folgenden die gängigen Bezahloptionen aufzeigen.
Diesbezüglich sollte sich der Kfz-Verkäufer bereits vorab über die
Bezahl-und Abwicklungsmodalitäten informieren und dementsprechende
Vorbereitungen treffen. Diese Verkaufsvorbereitungen beginnen bereits damit, den
bevorstehenden Kfz-Verkauf dem Kfz-Zulassungsamt und der jeweiligen Versicherung
anzuzeigen. Forumlare für die Bekundung dieser Verkaufsabsicht
("Veräußerungsanzeige") gegenüber dem Zulassungsamt finden Sie auf unserer
Homepage: www.aemtergaenger.de->Formular-Center. Grundsätzlich sollte
das Kfz bereits vor dem Verkauf durch den Eigentümer abgemeldet werden. Denn
sobald der Kfz-Brief/Zulassunsgbescheinigung II und/oder
Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung I an den Erwerber übergeben wurden, kann der
ehemalige Eigentümer kein Recht mehr am Fahrzeug ausüben. Dies bedeutet, dass
keine Statusänderung (sprich Ummelden oder Abmelden des Kfz oder auch etwaige
Eintragungen) mehr vorgenommen werden können. Sollten Sie folglich keine Zeit
für die Abmeldung des Kfz aufbringen können oder wollen, wickeln die Mitarbeiter
der Ämtergänger KG gerne die Kfz-Abmeldung für Sie ab. Denn erst nach der
Abmeldung kann die risikolose Übertragung an den Erwerber erfolgen.
Bereits in der
Zeitungsanzeige oder dem Online-Verkauf sollte auf die Bezahlmöglichkeiten
hingewiesen werden und ggf. auch Optionen ausgeschlossen werden ("kein Scheck",
"Nur per Überweisungsgutschrift", u.ä). Denn gerade im europaweiten oder auch
internationalen Zahlungsverkehr gelten andere Regeln, als im innerdeutschen
Zahlungsverkehr. Speziell diese Abweichungen werden durch Betrüger
ausgenützt.
Als sicherste Bezahloptionen gelten die Bezahlung durch Bargeld
oder die Überweisungsgutschrift zu Gunsten des Verkäufers.
Die
Bezahlung durch Bargeld beinhaltet allerdings das Risiko, ggf. Falschgeld zu
erhalten oder auch durch Handlanger des Erwerbers überfallen zu werden. Der
Gefahr des Falschgelderhaltes kann der Verkäufer durch die Prüfung der
Sicherheitsmerkmale der Scheine entgegengewirken und ebenfalls zusätzlich auch
die Prüfung durch UV-Licht hinzuziehen (hierzu bei der ortsanssäigen Bank oder
im Handel bezüglich Geräte nachfragen). Dem Überfallrisiko kann leider nur
bedingt begegnet werden. Einzig durch die Wahl des Übergabepunktes könnte für
eine gewisse Sicherheit erreicht werden; beispielsweise durch die Wahl eines
Parkplatzes in der Nähe einer Polizeistation. Auf jeden Fall sollte der
Kfz-Verkäufer stutzig werden, wenn vom Erwerber der Übergabepunkt auf einem
Autobahnparktplatz gewünscht wird. In diesem Fall sollte die Vernunft siegen,
auch wenn hierdurch vielleicht ein Geschäft nicht zu Stande kommt. Falls Sie in
dieser Situation vorab das Kfz haben abmelden lassen, können Sie argumentieren,
dass Ihr Kfz abgemeldet ist und Sie somit nicht mehr am regulären Straßenverkehr
teilnehmen dürfen. Ein Käufer mit einem wirkliches Kaufinteresse wird dies
akzeptieren und durch die Beantragung von 5-Tage-Kennzeichen oder dem Transport
des Kfz auf einem Anhänger, dieses Problem lösen.
Die
Überweisungsgutschrift beinhaltet das geringste Risiko für den Kfz-Verkäufer, da
nur aufgrund einer andersartigen Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen der
ausländischen, überweisenden Bank, das überwiesene Geld wieder zurückgefordert
werden könnte. Grundsätzlich gilt aber im Rahmen des deutschen Banken-und
Überweisungsverkehrs (dementsprechend auch bei Gutschriften zu Gunsten deutscher
Bankkonten), dass eingehende Gelder nur nach Rücksprache mit dem Kontoinhaber
zurückgebucht werden dürfen. Also demzufolge auch bei eingehenden Gutschriften
aus dem europäischen- oder internatonalen Zahlungsverkehrs. Die Problematik der
Überweisungsoption liegt allerdings darin begründet, dass am Wochende die Banken
nicht geöffnet sind und somit Kontoumsätze nicht verbucht oder erfragt werden
können. Der Kfz-Verkäufer sollte dementsprechend den Abwicklungszeitpunkt
während der Arbeitstage organisieren, um den Zahlungseingang kontrollieren zu
können.
Die Begleichung des Kfz-Verkaufs durch einen ausgestellten
Scheck ist die unsicherste Art für den Kfz-Verkäufer, da selbst innerhalb des
deutschen Bankensystems ein Scheck innerhalb von zwei Tagen wieder zurückgegeben
oder besser "platzen" kann. Im europaweiten oder auch internationalen
Scheckverkehr kann diese Frist sich um ein vielfaches verlängern. Während im
europaweiten Scheckverkehr sich die Frist zwischen vier und sechs Wochen oder
auch länger bewegen kann, können im internationalen Zahlungsverkehr die Fristen
acht Wochen und mehr überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraumes kann ein vom
Käufer ausgestellter Scheck demzufolge noch jederzeit nicht eingelöst werden und
somit das bereits unter Vorbehalt gutgeschriebene Geld (Kennzeichen: e.V.)
wieder abgezogen werden. Auch eine vorherige Prüfung des Schecks durch eine Bank
oder Sparkasse (wie im bekannten Betrugsfall erfolgt), gewährt keine
Einlösesicherheit bzw. Geldgarantie, da die befragte Bank nur die ordnungsgemäße
Ausstellung des Schecks überprüfen kann. Eine etwaige Bonitätsprüfung, welche
die Einlösung des Schecks garantiert, kann nicht erfolgen. Hierfür müßte das
Bankennetz europaweit und international soweit vernetzt sein, dass jeder
Bankangestellte auf jedes existierende Konto zugreifen können müßte. Dies ist
aber bisher nicht möglich. Eine Bezahlung durch einen ausgestellten Scheck
sollte demzufolge nicht akzeptiert werden.
Allenfalls könnte
innerhalb Deutschlands ein sogenannter Zentralbankscheck durch den Verkäufer
akzeptiert werden, da diese Art von Scheck nur an den jeweiligen Antragsteller
ausgehändigt wird, wenn das bezogene Geld bereits hinterlegt und auf ein
separates Konto gebucht wurde. Aber auch in dieser Situation soll auf mögliche
Fälschungen der Schecks hingewiesen werden. Aufgrund der entstehenden Kosten ist
ein derartiger Zentralbankscheck nur eine Option für den Verkauf von gehobeneren
Kfz.
Eine Bezahlung per Karte oder Kreditkarte sollte ebenfalls abgelehnt
werden, da die wenigsten Privatkunden die hierfür technischen Erfordernisse
besitzen und die Möglichkeit der Nichteinlösung weiterhin bestehen bleibt.
Abschließend läßt sich zusammenfassen, dass die für die Abwicklung von
privaten Kfz-Verkäufen beste Zahlungsoption, die der Überweisung des
Geldbetrages ist. Die Bezahlung per Bargeld ist natürlich weiterhin möglich,
allerdings sollten die bereits og. Risiken beachtet und einkalkuliert werden.
Keinstenfalls sollte der Verkäufer aufgrund der og. Risiken die Begleichung des
ausstehenden Betrages durch einen Scheck akzeptieren. Sollten Ihnen andere
Bezahlungsoptionen angeboten werden, kontaktieren Sie lieber vorab Ihren
Bankberater und informieren Sie Ihn über Ihr Vorhaben. Zumindest kann Ihnen
dieser Auskunft über etwaige Risiken geben oder bei der Minimierung helfen. Ein
gesundes Misstrauen ist auf jeden Fall bei jeder Transaktion angebracht.
Quelle:openPR.de
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