Das Auto ist eine Tabuzone für Multimedia-Handys
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(openPR) - (Düsseldorf/Frankfurt, 26. November 2009) Moderne Mobiltelefone sind
für viele Autofahrer weit mehr als ein bloßes Kommunikationsmittel. Die kleinen
Multimediamaschinen dienen als Internetzugang, versorgen das Autoradio mit Musik
oder werden als Navigationsgerät genutzt. In Anbetracht der vielen
Zusatzfunktionen dürfen sich Autofahrer jedoch nicht darüber hinwegtäuschen
lassen, dass die Handynutzung in Deutschland während der Fahrt generell verboten
ist – unabhängig davon, ob das Gerät zum Telefonieren, Navigieren oder zum
bloßen Ablesen der Uhrzeit in die Hand genommen wird. Darauf weist das
Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
So ist die Nutzung eines
Mobiltelefons während der Fahrt klar untersagt, wenn der Fahrer das Gerät
hierfür aufnimmt oder hält. Die Rechtsprechung legt den Begriff der „Benutzung“
weit aus. Daher ist nicht nur das Telefonieren, das Verschicken von
Kurzmitteilungen oder das Wählen einer Nummer verboten, sondern jegliche Nutzung
einer Handy-Funktion. Dazu zählen auch der Gebrauch als Diktiergerät oder als
Notizbuch, die Abfrage von Daten oder das Ablesen der Uhrzeit vom Display.
Gleiches gilt für die Verwendung als MP3-Player. Und auch wenn
Mobiltelefonhersteller gerne etwas anderes suggerieren, die Nutzung eines Handys
als Navigationsgerät ist in Deutschland ebenfalls verboten, wenn der Fahrer das
Gerät hierfür in die Hand nimmt.
Das Handyverbot, erstreckt sich bereits auf die bloße Vorbereitung der Nutzung, womit schon das
Aufnehmen und Halten des Geräts, um damit zu telefonieren, verboten ist. Das
heißt, auch wer ein ausgeschaltetes Mobiltelefon in die Hand nimmt, um es für
ein Telefonat einzuschalten, verstößt gegen das Handyverbot. Denn für die
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit spielt es keine Rolle, ob ein Gespräch
tatsächlich zustande kommt oder beispielsweise an einem entladenen Akku
scheitert. Zudem umfasst das Handyverbot nicht nur reine Mobiltelefone. Auch
Taschencomputer, Palm-Organizer oder Funkgeräte können darunter fallen, wenn
diese über eine Zusatzfunktion verfügen, die es dem Benutzer zumindest
theoretisch ermöglicht, in das Fernsprechnetz zu telefonieren. Geahndet werden
Verstöße mit einem Bußgeld von 40 € sowie einem Punkt in der
Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Wer sein Mobiltelefon während der
Fahrt legal nutzen möchte, kommt daher nicht um eine Freisprecheinrichtung
herum. Denn wenn das Gerät zum Telefonieren nicht in die Hand genommen wird, ist
das Führen von Telefonaten auch während der Fahrt erlaubt. Eine weitere Ausnahme
vom Handyverbot: Ein Bußgeld darf nur dann verhängt werden, wenn das Fahrzeug in
Bewegung ist oder bei Kraftfahrzeugen der Motor läuft. Wer also beispielsweise
bei einem kurzen Halt vor einer roten Ampel den Motor abstellt und dann das
Handy benutzt, handelt im Rahmen des Erlaubten, unabhängig von der genutzten
Funktion. Zumindest, solange er das Gerät noch vor dem Start des Motors wieder
aus der Hand legt.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Quelle:openPR.de
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