Navi weg – wann zahlt die Kfz-Versicherung?
(openPR) - Es kann im Parkhaus passieren, am Flughafen, im Urlaub, oder mitten
im Wohngebiet vor der eigenen Haustür: Das Auto wurde aufgebrochen, dort wo das
Navigationsgerät seinen Platz hatte, klafft ein großes Loch am
Armaturenbrett.
Diebe haben Navigationsgeräte als leichte Beute
regelrecht in ihr Herz geschlossen. Wenn Gelegenheitsdiebe Autos aufbrechen,
handeln sie gemäß dem Motto „wenn schon, denn schon“ und lassen die modernen
Kompasse gern als Extra-Dreingabe mitgehen. Immer öfter sind es jedoch Profis,
die zuschlagen – gewerbsmäßige Diebe von Kfz-Zubehör, also Klau auf Bestellung.
Besonders betroffen sind Autobesitzer in grenznahen Regionen im Osten
Deutschlands, hat der hierzulande größte Kfz-Direktversicherer, die DA Direkt
herausgefunden. Deren regionale Schadenstatistik zeichnet ein deutliches Bild:
Die Gefahr eines Autoaufbruchs, bei dem Elektronikzubehör wie zum Beispiel
Navigationsgeräte oder CD-Radios gestohlen werden, wächst, je näher das Auto an
den Landesgrenzen zu den östlichen Nachbarstaaten zugelassen ist.
Autobesitzer, die darauf vertrauen, dass ihre Kfz-Versicherung im Falle eines
Navi-Diebstahls den Schaden ersetzt, laufen nach dem Ärger über den Einbruch
Gefahr, einen zweiten Schock zu erleben: Denn nur wenige
Kfz-Versicherungsverträge verfügen über ausreichende Deckung im Falle des
Diebstahls von Sonderzubehör.
Die Teilkaskoversicherung deckt die Entwendung aller fest im Fahrzeug eingebauten
oder am Fahrzeug angebauten Teile, heißt es bei der Allianz. Deshalb seien fest
eingebaute Navigationssysteme in dieser Versicherung grundsätzlich
eingeschlossen, bezahlt werde der Wiederbeschaffungswert. Auch die
Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die
mit dem Diebstahl zusammenhängen, wie zum Beispiel das beschädigte
Armaturenbrett, werden von der Versicherung übernommen, klärt die Allianz weiter
auf.
Wer sich jedoch ein besonders teures Gerät gegönnt hat, sollte
unbedingt einen Blick in seine Versicherungsbedingungen werfen und
gegebenenfalls die Versicherung wechseln. Denn häufig gibt es Höchstgrenzen. Bei
der Allianz sind zum Beispiel fest eingebaute Navis bis zu einem Gesamtneuwert
von 5.000 Euro in der Teilkasko mitversichert. Sollte der Kunde ein
höherwertiges Gerät im Fahrzeug eingebaut haben, kann dieses gegen einen
Beitragszuschlag, der dann nur für die über der 5000-Euro-Grenze liegende Summe
bezahlt werden muss, eingeschlossen werden.
Anders sieht es bei
mobilen Navigationsgeräten aus, die nicht fest im Fahrzeug installiert sind.
Diese sind in der Regel nicht von der Teilkasko gedeckt. Es hilft auch nicht,
wenn das Gerät beim Verlassen des Fahrzeugs im Handschuhfach eingeschlossen
wird, warnen die Allianz-Experten. Sie empfehlen den Besitzern mobiler Navis den
Abschluss einer Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein „Erweiterte Deckung
für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen". Doch Vorsicht: Auch hier gibt
es Einschränkungen, so zum Beispiel für nächtliche Diebstähle. Wer auf Nummer
Sicher gehen will, nimmt also beim Verlassen des Fahrzeugs das mobile
Navigationsgerät besser mit.
Überhaupt ist es sinnvoll, einen
Diebstahl per se zu verhindern, anstatt hinterher die Versicherung bemühen zu
müssen. Steht das Fahrzeug nachts oder im Urlaub im Freien, ist es sinnvoll,
einen gut beleuchteten Standort auszuwählen. Dunkle Seitengassen und große
unbewachte Areale wie Supermarktparkplätze sollten umsichtige Autobesitzer
meiden. Auch sollten sich Wertgegenstände nicht im Fahrzeug-Innenraum befinden,
egal ob sichtbar oder versteckt. Wer darüber hinaus die Halterung entfernt, gibt
Dieben gar nicht erst einen Hinweis darauf, dass ein Navigationsgerät an Bord
ist. Auch abnehmbare Bedienteile fest eingebauter Geräte sollten nicht im
Fahrzeug verbleiben. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hält zudem einen
Navi-Pass als PDF-Dokument zum Herunterladen aus dem Internet bereit. In das
Formular können Besitzer die Daten und besondere Kennzeichen ihres
Navigationsgeräts eintragen, um im Falle eines Diebstahls das Wiederfinden zu
erleichtern.
Quelle: openPR.de
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